Terms & Conditions
Version 1.1
Version 1.1 — zuletzt geändert: 7. Juli 2026
Dies ist eine Übersetzung des niederländischen Originals. Bei Abweichungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.
Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:
- Bilenti: die Online-Ticketing-Plattform, erreichbar unter bilenti.com, betrieben von dem Unternehmen, dessen Identität in Artikel 2 angegeben ist.
- Veranstalter: die natürliche oder juristische Person, die über die Plattform ein Konto erstellt, um Veranstaltungen anzulegen und Tickets zu verkaufen.
- Ticketkäufer: die natürliche oder juristische Person, die über die Plattform ein Ticket für eine von einem Veranstalter oder in dessen Namen organisierte Veranstaltung kauft.
- Plattform: das von Bilenti entwickelte und betriebene Online-System zum Anlegen von Veranstaltungen sowie zum Kauf, Verkauf, zur Verarbeitung und Abwicklung von Tickets, einschließlich des Ticket-Widgets, des Dashboards und der Scanner-App.
- Ticket: die elektronische Eintrittskarte (mit QR-Code) für eine Veranstaltung, ausgestellt über die Plattform.
- Servicegebühren: das Entgelt pro Ticket, das der Ticketkäufer Bilenti zusätzlich zu dem vom Veranstalter festgelegten Ticketpreis schuldet.
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen Bilenti und einem Veranstalter oder Ticketkäufer, auf den diese Bedingungen Anwendung finden.
Artikel 2 — Identität des Unternehmers
- Firmenname: Bilenti
- Anschrift: Wiltonstraat 36-40, 3905 KW Veenendaal, Niederlande
- E-Mail-Adresse: [email protected]
- KVK-Nummer (niederländische Handelskammer): 30269626
- USt-IdNr.: NL001951677B31
- Website: https://bilenti.com
Artikel 3 — Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Nutzung der Plattform und für jeden Vertrag zwischen Bilenti und einem Veranstalter oder Ticketkäufer.
- Teil A gilt speziell für Veranstalter, Teil B speziell für Ticketkäufer. Die übrigen Artikel gelten für beide.
- Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Veranstalters wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die Parteien werden in diesem Fall Verhandlungen aufnehmen, um Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, die dem Zweck und der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommen.
Artikel 4 — Rolle von Bilenti
- Bilenti stellt ausschließlich die technische Plattform bereit, über die Veranstalter Tickets verkaufen können. Bilenti ist selbst kein Veranstalter von Veranstaltungen und nicht Partei des Vertrags zwischen Veranstalter und Ticketkäufer.
- Der Kaufvertrag über ein Ticket kommt zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer zustande. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Veranstaltung, deren Inhalt und Durchführung, etwaige Absagen oder Verlegungen sowie etwaige Erstattungen.
- Bilenti ist gegenüber dem Ticketkäufer ausschließlich für die technische Lieferung des Tickets und die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlung über den Zahlungsdienstleister verantwortlich.
TEIL A — Bestimmungen für Veranstalter
Artikel 5 — Konto und Nutzung
- Um Veranstaltungen anzulegen, benötigt der Veranstalter ein Konto. Der Veranstalter steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Registrierung und danach bereitgestellten Daten ein.
- Das Konto ist persönlich bzw. unternehmensgebunden und nicht übertragbar. Der Veranstalter hält seine Zugangsdaten geheim und ist für jede Nutzung seines Kontos verantwortlich.
- Bilenti darf ein Konto ablehnen, sperren oder kündigen bei (Verdacht auf) Missbrauch, Betrug oder Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder diese Bedingungen.
- Der Veranstalter gewährleistet, dass die von ihm über die Plattform angebotenen Veranstaltungen nicht gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen und dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen verfügt.
Artikel 6 — Kosten und Zahlungen
- Die Nutzung der Plattform ist für den Veranstalter kostenlos: Es fallen keine monatlichen Kosten oder Einrichtungsgebühren an. Bilenti berechnet dem Ticketkäufer pro verkauftem Ticket Servicegebühren, zusätzlich zu dem vom Veranstalter festgelegten Ticketpreis.
- Zahlungen der Ticketkäufer erfolgen über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. („Mollie"). Mit Abschluss des Vertrags ermächtigt der Veranstalter Bilenti, Zahlungen von Ticketkäufern über den Zahlungsdienstleister entgegenzunehmen bzw. entgegennehmen zu lassen.
- Die Auszahlung der Ticketerlöse (ohne Servicegebühren) an den Veranstalter erfolgt auf das vom Veranstalter angegebene Bankkonto gemäß dem im Dashboard angegebenen Auszahlungsplan.
- Der Veranstalter gewährleistet, dass er der (bevollmächtigte) Kontoinhaber des angegebenen Bankkontos ist.
- Der Veranstalter ist selbst für die Abführung der Umsatzsteuer auf den Verkauf seiner Tickets verantwortlich.
- Bilenti ist berechtigt, Auszahlungen auszusetzen, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug, Missbrauch, Rückbuchungen (Chargebacks) oder die Nichteinhaltung dieser Bedingungen besteht oder wenn der Zahlungsdienstleister dies verlangt.
Artikel 7 — Absage, Verlegung und Erstattung
- Bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung ist der Veranstalter dafür verantwortlich, die Ticketkäufer rechtzeitig zu informieren und den Ticketpreis zu erstatten.
- Bilenti kann auf Wunsch des Veranstalters die technische Abwicklung von Erstattungen unterstützen. Bereits berechnete Servicegebühren werden von Bilenti nicht erstattet, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
- Der Veranstalter stellt Bilenti von allen Ansprüchen von Ticketkäufern frei, die mit der Veranstaltung (einschließlich deren Absage, Verlegung oder Durchführung) im Zusammenhang stehen.
Artikel 8 — Geistiges Eigentum und Inhalte
- Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform stehen Bilenti zu. Der Veranstalter erhält ausschließlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
- Der Veranstalter steht dafür ein, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte (einschließlich Bilder und Texte) keine Rechte Dritter verletzen, und stellt Bilenti von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
- Bilenti darf den Namen und das Logo des Veranstalters zur Durchführung des Vertrags verwenden (beispielsweise im Ticketshop). Für eine sonstige werbliche Nutzung holt Bilenti vorab die Zustimmung ein.
Artikel 9 — Verfügbarkeit und Wartung
- Bilenti bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
- Bilenti darf die Plattform für Wartungsarbeiten, Anpassungen oder Verbesserungen (vorübergehend) außer Betrieb nehmen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Spitzenzeiten durchgeführt und vorab angekündigt.
TEIL B — Bestimmungen für Ticketkäufer
Artikel 10 — Kauf und Lieferung von Tickets
- Der Ticketkäufer kauft ein Ticket vom Veranstalter; Bilenti ermöglicht lediglich den Verkauf und die Lieferung.
- Der Gesamtpreis setzt sich aus dem vom Veranstalter festgelegten Ticketpreis und den Servicegebühren von Bilenti zusammen. Der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer wird vor Abschluss der Bestellung deutlich angezeigt.
- Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Ticketkäufer das Ticket per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Ticketkäufer ist für die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse verantwortlich.
- Das Ticket ist mit einem einmaligen QR-Code versehen und nur einmal gültig. Der Ticketkäufer hat das Ticket vor Kopieren und Missbrauch zu schützen. Wird derselbe QR-Code mehrfach vorgezeigt, gilt der erste Scan.
- Wurde das Ticket nicht empfangen, kann sich der Ticketkäufer über [email protected] an uns wenden.
Artikel 11 — Widerrufsrecht
- Auf den Kauf von Tickets für Veranstaltungen mit einem bestimmten Datum oder Zeitraum findet das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge keine Anwendung (Artikel 6:230p Buchstabe e des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek), zur Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU). Jeder Kauf ist daher verbindlich.
- Etwaige Erstattungsregelungen des Veranstalters bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung bleiben hiervon unberührt.
Artikel 12 — Absage oder Verlegung der Veranstaltung
- Bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung ist ausschließlich der Veranstalter für die Erstattung des Ticketpreises und die weitere Kommunikation verantwortlich.
- Ansprüche wegen Absage, Verlegung, Inhalt oder Qualität der Veranstaltung hat der Ticketkäufer an den Veranstalter zu richten. Bilenti kann hierbei vermitteln, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
- Servicegebühren werden bei einer Absage von Bilenti nicht erstattet, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Artikel 13 — Zugang zur Veranstaltung
- Der Veranstalter kann zusätzliche (Haus-)Regeln für den Zugang zur Veranstaltung festlegen, etwa Altersgrenzen oder eine Ausweispflicht. Der Ticketkäufer hat sich hierüber selbst zu informieren.
- Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit eines Tickets oder bei Betrugsverdacht kann der Zugang ohne Anspruch auf Erstattung verweigert werden.
Allgemeine Bestimmungen (Veranstalter und Ticketkäufer)
Artikel 14 — Haftung
- Bilenti haftet nicht für Schäden, die sich aus einer Veranstaltung (einschließlich deren Organisation, Absage, Verlegung oder Durchführung) ergeben; hierfür ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.
- Bilenti haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden durch Betriebsunterbrechung.
- Bilenti haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass sie von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Veranstalters oder Ticketkäufers ausgegangen ist.
- Jede Haftung von Bilenti ist auf unmittelbare Schäden beschränkt sowie auf höchstens den Betrag, den Bilenti in der betreffenden Transaktion an Servicegebühren erhalten hat, bzw. — für Veranstalter — auf höchstens die Summe der Servicegebühren, die Bilenti in den drei Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis im Zusammenhang mit den Veranstaltungen des Veranstalters erhalten hat.
- Die Beschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Bilenti beruht oder soweit zwingendes Recht einer Beschränkung entgegensteht.
- Ansprüche gegen Bilenti verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Artikel 15 — Höhere Gewalt
- Bilenti ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch höhere Gewalt gehindert ist; hierzu zählen unter anderem: Störungen des Internets oder der Telekommunikationsinfrastruktur, Störungen beim Zahlungsdienstleister oder Hosting-Anbieter, (D)DoS-Angriffe, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen sowie Pflichtverletzungen von durch Bilenti eingeschalteten Dritten.
- Dauert die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass die Parteien einander etwas schulden, mit Ausnahme der Abrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Artikel 16 — Datenschutz
- Bilenti verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf bilenti.com.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Ticketkäufern im Auftrag des Veranstalters schließen Bilenti und der Veranstalter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil des Vertrags mit dem Veranstalter ist.
Artikel 17 — Änderung dieser Bedingungen
- Bilenti darf diese Bedingungen einseitig ändern. Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Bilenti informiert Veranstalter per E-Mail über wesentliche Änderungen, mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten.
- Ist der Veranstalter mit einer wesentlichen Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Artikel 18 — Beschwerden
- Beschwerden über die Plattform oder die Dienstleistungen von Bilenti können über [email protected] eingereicht werden, versehen mit einer klaren Beschreibung.
- Bilenti antwortet innerhalb von 14 Tagen nach Eingang. Erfordert eine Beschwerde absehbar mehr Zeit, erhält der Einreichende innerhalb dieser Frist eine Eingangsbestätigung mit einer Angabe, wann eine inhaltliche Antwort folgt.
Artikel 19 — Transparenz über künstliche Intelligenz (KI)
- Soweit Bilenti innerhalb der Plattform Funktionen anbietet, die künstliche Intelligenz nutzen, macht Bilenti dies gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) deutlich kenntlich; soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet.
- Bilenti verwendet personenbezogene Daten von Ticketkäufern und Veranstaltern nicht zum Training von KI-Modellen. Siehe die Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Ein Veranstalter, der selbst KI für Inhalte oder Kommunikation über die Plattform einsetzt (etwa KI-generierte Bilder oder Texte), ist selbst für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten aus der KI-Verordnung verantwortlich, einschließlich Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.
Artikel 20 — Datenexport und Anbieterwechsel
- Der Veranstalter kann seine Veranstaltungs-, Bestell- und Besucherdaten jederzeit über das Dashboard in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format exportieren.
- Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) wirkt Bilenti unentgeltlich und ohne unangemessene Verzögerung an einem Wechsel des Veranstalters zu einem anderen Dienstleister oder zu eigener Infrastruktur mit und errichtet dabei keine kommerziellen, technischen oder vertraglichen Hindernisse.
- Der Veranstalter kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten kündigen. Nach Beendigung bleiben die Daten mindestens 30 Tage für den Export verfügbar; anschließend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Rückgabe und Löschung).
Artikel 21 — Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf jeden Vertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich beizulegen.
- Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, werden dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem Bilenti ihren Sitz hat, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt. Verbraucher können innerhalb eines Monats, nachdem Bilenti sich auf diese Klausel beruft, das nach dem Gesetz zuständige Gericht wählen.
Fragen zu diesen Bedingungen? Kontaktieren Sie uns über [email protected].